Balkonkraftwerke & Denkmalschutz: Das sind die Regeln

Balkonkraftwerke & Denkmalschutz: Das sind die Regeln

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Co-Founder

Julian Böer

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Gründer von Solakon

In Deutschland erfreuen sich Balkonkraftwerke wachsender Beliebtheit. Das gilt vor allem in Zeiten des verstärkten Umweltschutzes, aber auch verstärkt in urbanen Gebieten, wo Platz und Zugang zu erneuerbaren Energien oft begrenzt ist. Doch wie kann ein Balkonkraftwerk bei einem Denkmalschutz-Gebäude realisiert werden? 

Die gesetzlichen Regelungen sind in diesem Fall strenger, was jedoch nicht bedeutet, dass sich ein Balkonkraftwerk nicht realisieren lässt. Auch in denkmalgeschützten Altbauten können Sie eigenen Solarstrom produzieren. Für einen kostenlosen Ratgeber und damit Sie keine wertvollen Informationen mehr verpassen, melden Sie sich gerne beim Solakon Newsletter an. 

Was bedeutet Denkmalschutz für Gebäude?

Beim Denkmalschutz geht es vor allem darum, historische Gebäude und ihre einzigartigen architektonischen Merkmale zu erhalten. Das bedeutet, dass es strengere Regeln in Bezug auf bauliche Veränderungen gibt, die das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigen könnten. 

Bei einer Solaranlage auf einem denkmalgeschütztem Haus ist daher eine recht spezielle Angelegenheit, da die visuelle Erscheinung durchaus beeinflusst werden kann. Bei einem Balkonkraftwerk sind die Regularien dagegen einfacher umzusetzen.

Vorteile eines Balkonkraftwerks

Mit einem Balkonkraftwerk können Sie einfach und kosteneffizient erneuerbare Energien nutzen – und zwar auch in denkmalgeschützten Gebäuden. Diese Mini-PV-Anlagen wandeln Sonnenlicht direkt in Strom um, den Sie ins eigene Hausnetz einspeisen können. Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Balkonkraftwerke sind einfach zu installieren und erfordern keine aufwendigen Baumaßnahmen.
     
  • Balkonkraftwerte sind kosteneffizient und amortisieren sich schnell.
     
  • Balkonkraftwerke lassen sich flexibel positionieren, sodass bei dieser kleinen PV-Anlage die Denkmalschutz-Auflagen leichter erfüllt werden können.
     
  • Balkonkraftwerke sind sehr umweltfreundlich, da Sie eigenen Solarstrom produzieren und die Abhängigkeit von konventionellen Energiequellen reduzieren können.

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk? Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaik-Anlage, die Sie direkt auf 

☀️ dem Balkon, 

☀️ im Garten 

☀️ oder auf dem Dach installieren können. 

Es besteht aus Solarpanelen, die Sonnenlicht in Gleichstrom (DC) umwandeln. Dieser Gleichstrom wird dann über einen Wechselrichter in Wechselstrom (AC) umgewandelt, der mit dem Stromnetz des Hauses kompatibel ist. 

Der erzeugte Strom wird direkt in das Hausnetz eingespeist und reduziert Ihren Bezug vom Strom aus dem öffentlichen Netz. Das senkt Ihre Stromkosten, sodass in jedem Fall ein Balkonkraftwerk sinnvoll ist.

Darf ich an einem denkmalgeschützten Gebäude ein Balkonkraftwerk anbringen?

Grundsätzlich ist es möglich, Solaranlagen auf Denkmalschutz-Gebäuden anzubringen. Gerade wenn es sich um eine Photovoltaik-Anlage an der Fassade handelt, ist eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde in der Regel immer erforderlich. 

Bei Balkonkraftwerken sieht die Sache glücklicherweise lockerer aus. Da diese das Erscheinungsbild nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigen, wird die Genehmigung in der Regel gewährt. Fragen Sie im Zweifel vor dem Anbau des Balkonkraftwerks bei Ihrem Vermieter oder der Denkmalschutzbehörde nach.

Gesetzliche Regeln für Balkonkraftwerke in denkmalgeschützten Gebäuden

Zitat Die gesetzlichen Regelungen für Photovoltaik in Kombination mit Denkmalschutz sind komplex. 

Sie variieren außerdem je nach Bundesland und Gemeinde. Selten ist eine richtige Solaranlage genehmigungsfrei. In der Regel sind bauliche Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild beeinflussen, genehmigungspflichtig. 

Ein Balkonkraftwerk funktioniert durch die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Solarmodulen. Traditionell galten solche Installationen als bauliche Veränderungen, die genehmigungspflichtig sind – vor allem in denkmalgeschützten Gebäuden. 

Mit dem neuen Balkonkraftwerk-Gesetz 2024 hat sich dies jedoch geändert. Balkonkraftwerke wurden von dieser Einstufung ausgenommen und gelten nun nicht mehr als bauliche Veränderung. Das bedeutet, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen auch in denkmalgeschützten Gebäuden ohne Genehmigung der Behörde installiert werden können. 

Durch diese Balkonkraftwerk-Gesetzesänderung ist es leichter, erneuerbare Energien auch in historischen Gebäuden zu nutzen, ohne dabei ihr äußeres Erscheinungsbild zu beeinträchtigen.

Wenn Sie eine Wohnung in einem denkmalgeschützten Haus nur mieten, sollten Sie aber in jedem Fall vom Vermieter eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk einholen. Dieser darf, wenn aus Denkmalschutz-Perspektive nichts dagegen spricht, die Genehmigung aber nicht mehr einfach so verwehren.

Deshalb sollten Sie den Denkmalschutz nicht ignorieren

Die Missachtung von Denkmalschutzauflagen kann zu Strafen führen. Gerade, wenn es sich um ein Gebäude mit Denkmalschutz und eine Photovoltaik-Anlage handelt, sollten Sie in jedem Fall die Behörden zurate ziehen. Bei einem Balkonkraftwerk sind die Regelungen glücklicherweise entspannter. 

Hierbei ist es aber wichtig, dass Sie das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie die Anmeldung im Marktstammdatenregister vornehmen, erhalten Sie hier. 

☀️ Expertenwarnung: Wenn das Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist, drohen Strafen in Höhe von maximal 50.000 Euro. Das ist in § 95 Energiewirtschaftsgesetz geregelt.

Unsere Empfehlungen: So bringen Sie ein Balkonkraftwerk mit dem Denkmalschutz in Einklang

Sie möchten wissen, worauf Sie bei einem Balkonkraftwerk für ein denkmalgeschütztes Gebäude achten sollen? Es geht vor allem um die passende Halterung, Position und eine unauffällige Installation.

  • Ästhetische Integration: Wählen Sie unauffällige Module und Farben, die sich harmonisch in das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Gebäudes einfügen. Solakon bietet dezente schwarze Module.
     
  • Positionierung des Balkonkraftwerks: Montieren Sie die Anlage so, dass sie von der Straße aus möglichst unsichtbar ist, zum Beispiel auf rückwärtigen Balkonen oder in Innenhöfen. Wie Sie dagegen die maximale Leistung Ihres Balkonkraftwerks herauskitzeln, lesen Sie in diesem Beitrag.
     
  • Beim Denkmalschutz informieren: Holen Sie frühzeitig Informationen bei der Denkmalschutzbehörde ein, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Balkonkraftwerk für Ihr denkmalgeschütztes Gebäude problematisch sein könnte. Auch eine Rückfrage beim Vermieter oder einer Eigentümergemeinschaft kann sinnvoll sein.
     
  • Die richtige Halterung: Verwenden Sie bei einem Balkonkraftwerk in einem Denkmalschutz-Haus am besten abnehmbare Befestigungssysteme, um die historische Bausubstanz zu schützen. Solakon bietet die unterschiedlichsten Halterungen für Ihre Standorte an. 

    Handelt es sich zum Beispiel um einen Balkon mit Metallstreben, können Sie das Balkonkraftwerk komplett ohne Beeinträchtigung montieren, da die Solarmodule lediglich eingehangen und gesichert werden. Unsere praktischen Aufbauvideos zeigen Ihnen im Detail, wie die Halterungen angebracht werden.

Unser Fazit zur Nutzung von Balkonkraftwerken in denkmalgeschützten Gebäuden

Auch in denkmalgeschützten Gebäuden können Balkonkraftwerke eine sinnvolle und vor allem nachhaltige Lösung sein, um eigenen Solarstrom zu produzieren. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Diese können sich je nach Bundesland und Gemeinde unterscheiden, weshalb ein Anruf bei der Denkmalschutzbehörde sinnvoll sein kann. 

Bei kleinen Balkonkraftwerken reicht aber in der Regel die Genehmigung des Vermieters, der diese seit der Gesetzesänderung 2024 außerdem nicht mehr ohne triftigen Grund verwehren kann. So lassen sich moderne Energielösungen und ein historisches Erbe miteinander vereinen.

FAQ

Sind Balkonkraftwerke eine bauliche Veränderung?

Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 im Jahr 2024 gab es wichtige Änderungen für Balkonkraftwerke, die vor allem auch in Bezug auf denkmalgeschützte Häuser relevant sind. Besonders wesentlich ist die Neuerung, dass Balkonkraftwerke nicht mehr als bauliche Veränderung gelten. 

Die maximale Leistung der Solarmodule darf dabei 2.000 Watt nicht überschreiten und die maximale Einspeiseleistung (Output) des Wechselrichters darf 800 Watt nicht überschreiten. Vor dieser Gesetzesänderung war der Genehmigungs- und Installationsprozess deutlich komplexer. Jetzt ist außerdem nur noch eine schnelle Anmeldung im Marktstammdatenregister erforderlich, aber keine Anmeldung mehr beim Netzbetreiber.

Kann der Eigentümer ein Balkonkraftwerk verbieten?

In einem Mietverhältnis, vor allem in denkmalgeschützten Gebäuden, kann der Einbau eines Balkonkraftwerkes tatsächlich auf Hindernisse stoßen. Obwohl das neue Gesetz 2024 Balkonkraftwerke grundsätzlich von der Einstufung als bauliche Veränderung befreit hat, haben Vermieter und Eigentümergemeinschaften dennoch ein Mitspracherecht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vermieter die Installation untersagen. Das ist allerdings bedeutend schwieriger geworden, da mit dem neuen Gesetz ein sehr triftiger Grund vorliegen müsste. Bei denkmalgeschützten Häusern kann das aber in seltenen Fällen eintreten, wenn zum Beispiel die Befestigung der Solarmodule an der historischen Bausubstanz spezielle Eingriffe notwendig machen würde. 

Es handelt sich aber in jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung, weshalb Sie mit Ihrem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft bei einem Balkonkraftwerk in einem Mehrfamilienhaus sprechen sollten. Wie Sie grünes Licht als Mieter für ein Balkonkraftwerk erhalten, verraten wir Ihnen hier. 

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